Gelungene Seminare

Rechtspfleger/-innen

Seminare für Rechtspfleger/-innen

Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts oder des Insolvenzgerichts nach §§ 850-852 ZPO

In der Praxis der Vollstreckungsgerichte spielt die Forderungspfändung eine ganz bedeutende Rolle. Häufig werden entweder das Arbeitseinkommen oder das Bankkonto des Schuldners gepfändet.

Beantragt der Schuldner daraufhin Vollstreckungsschutz oder eine Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen, ist eine Entscheidung des Vollstreckungsgerichts erforderlich. Dabei sind alle Beschränkungen und Verbote, die nach den §§ 850 – 852 ZPO bestehen, zu beachten.

Erfolgt eine Lohnpfändung wegen Unterhalts oder Ansprüchen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung, kann der Gläubiger beantragen, dass der pfändbare Teil des Arbeitseinkommens ohne Rücksicht auf die in § 850c ZPO vorgesehenen Beschränkungen bestimmt wird. Bei mehreren Arbeitseinkommen kommt eine Zusammenrechnung in Betracht. Entscheidungen sind auch hinsichtlich der Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten zu treffen. Insoweit hat die Rechtsprechung aber Grenzen gezogen, die alle Rechtspfle-gerInnen bei den zu treffenden Entscheidungen beachten müssen.

Außerdem wird auf die Aufgaben des Insolvenzgerichts als besonderes Vollstreckungsgericht in der Insolvenz des Schuldners eingegangen und geklärt, welche Entscheidungen zum Pfändungsschutz dort auf Antrag des Schuldners oder des Insolvenzverwalters zu treffen sind. Es werden die gesetzlichen Regelungen der ZPO und die dazu ergangene Rechtsprechung hinsichtlich der Pfändungsschutzbestimmungen bei Forderungspfändungen und im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren vorgestellt, erläutert und deren Bedeutung für die Praxis erörtert.

Anhand praktischer Übungen werden die zu treffenden Entscheidungen erarbeitet, um den Teilnehmern die erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln.

Themenschwerpunkte:

  • Beschränkungen der Forderungspfändung nach den §§ 850-852 ZPO
  • Herabsetzung und Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen
  • Zusammenrechnung mehrere Arbeitseinkommen
Immobiliarvollstreckung – Aktuell

Dies ist eine ideale Fortbildung für erfahrene ZVG-Praktiker, die ihr Wissen auf den neuesten Stand bringen wollen. Sie können sich umfassend über die neuesten Entwicklungen in der Immobiliarvollstreckung informieren und austauschen.

Die aktuellen Neuerungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum wirken sich unmittelbar auf die tägliche Praxis und die Verfahrensabläufe beim Vollstreckungsgericht aus.

Gesetzesänderungen, Gerichtsentscheidungen und Veröffentlichungen werden aber von der Praxis manchmal nicht wahrgenommen oder deren praktische Relevanz wird nicht gleich erkannt.

Außerdem liegt der Forschungsbericht zur ZVG-Reform vor und die wichtigsten Änderungsvorschläge werden vorgestellt.

In der als Workshop konzipierten Veranstaltung werden aktuelle Themen aufgegriffen und unter sachkundiger Moderation diskutiert.

Den Inhalt des Seminars können die Teilnehmer nach Ihren individuellen Wünschen mitbestimmen. Dazu reichen Sie bitte spätestens 3 Wochen vor der Veranstaltung Ihre Wunschthemen oder zu besprechende Fälle ein.

Themenschwerpunkte

  • Zustellungen im ZVG-Verfahren
  • Die Bedeutung von Rückgewähransprüchen
  • Zusammentreffen von Immobiliarvollstreckung und Insolvenzverfahren
  • Die Versteigerung mehrerer Grundstücke
  • Umgang mit herrenlosen Grundstücken
  • Der Zuzahlungsbetrag nach §§ 50, 51 ZVG
  • Bestehenbleibenden Rechte nach § 52 Abs. 2 ZVG
  • Die Erlösverteilung im Zwangsversteigerungsverfahren
  • Aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung zu Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
  • Fragen aus der Praxis
Insolvenzrecht für Rechtspfleger/-innen anderer Rechtsgebiete

Mit der Einführung der Insolvenzordnung hat der Gesetzgeber für die Gesamtvollstreckung und den Konkurs völlig neue Regelungen geschaffen.

Dabei wurden die Ziele eines Insolvenzverfahrens, in erster Linie die optimale Verwertung der Insolvenzmasse und die Restschuldbefreiung für den redlichen Schuldner, konsequent umgesetzt, wobei der Gesetzgeber sich nicht gescheut hat, großen Einfluss auf andere Rechtsgebiete zu nehmen.

Mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ändern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen drastisch, was erhebliche Auswirkungen auch für den Ablauf anderer gerichtlicher Verfahren hat. Niemand kann sich den Wirkungen eines Insolvenzverfahrens verschließen.

In dem Seminar wird zunächst der Ablauf eines Insolvenzverfahrens erörtert und darauf aufbauend die Konsequenzen für andere Rechtsgebiete dargestellt. Die Teilnehmer entwickeln Strategien, wie sie die Regelungen der Insolvenz-ordnung in der täglichen Praxis in ihrem Rechtsgebiet umsetzen können.

Anhand praktischer Beispiele und aktueller Rechtsprechung werden die Problemfelder erarbeitet, um den Teilnehmern die erforderlichen Kenntnisse für den rechtssicheren Umgang mit dem Insolvenzrecht in ihrem Rechtsgebiet zu vermitteln.

Themenschwerpunkte:

  • Grundzüge des Insolvenzrechts
  • Generelle Auswirkungen der Insolvenz auf andere Rechtsgebiete
  • Gerichtskosten und PKH
  • Mahnverfahren
  • Sach- und Forderungspfändung
  • Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
  • Grundbuchverfahren
  • Praktische Fallgestaltungen
  • Aktuelle Rechtsprechung zur Thematik
Pfändungsschutz in Inso und Vollstreckung

Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts oder des Insolvenzgerichts nach §§ 850-852 ZPO

In der Praxis der Vollstreckungsgerichte spielt die Forderungspfändung eine ganz bedeutende Rolle. Häufig werden entweder das Arbeitseinkommen oder das Bankkonto des Schuldners gepfändet.
Beantragt der Schuldner daraufhin Vollstreckungsschutz oder eine Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen, ist eine Entscheidung des Vollstreckungsgerichts erforderlich. Dabei sind alle Beschränkungen und Verbote, die nach den §§ 850 – 852 ZPO bestehen, zu beachten.
Erfolgt eine Lohnpfändung wegen Unterhalts oder Ansprüchen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung, kann der Gläubiger beantragen, dass der pfändbare Teil des Arbeitseinkommens ohne Rücksicht auf die in § 850c ZPO vorgesehenen Beschränkungen bestimmt wird. Bei mehreren Arbeitseinkommen kommt eine Zusammenrechnung in Betracht. Entscheidungen sind auch hinsichtlich der Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten zu treffen. Insoweit hat die Rechtsprechung aber Grenzen gezogen, die alle Rechtspfle-gerInnen bei den zu treffenden Entscheidungen beachten müssen.
Außerdem wird auf die Aufgaben des Insolvenzgerichts als besonderes Vollstreckungsgericht in der Insolvenz des Schuldners eingegangen und geklärt, welche Entscheidungen zum Pfändungsschutz dort auf Antrag des Schuldners oder des Insolvenzverwalters zu treffen sind. Es werden die gesetzlichen Regelungen der ZPO und die dazu ergangene Rechtsprechung hinsichtlich der Pfändungsschutzbestimmungen bei Forderungspfändungen und im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren vorgestellt, erläutert und deren Bedeutung für die Praxis erörtert.
Anhand praktischer Übungen werden die zu treffenden Entscheidungen erarbeitet, um den Teilnehmern die erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln.

Themenschwerpunkte:

• Beschränkungen der Forderungspfändung nach den §§ 850-852 ZPO
• Herabsetzung und Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen
• Zusammenrechnung mehrere Arbeitseinkommen
• Nichtberücksichtigung von Kindern oder Ehegatten
• Pfändungsschutz bei Kontenpfändung
• Aufhebung von Pfändungen in der Insolvenz des Schuldners?
• Praktische Übungen
• Aktuelle Rechtsprechung zur Thematik

Verschwundener Schuldner in der Immobiliarvollstreckung

Bei zahlreichen Immobiliarvollstreckungsverfahren sind nicht alle Verfahrensbeteiligten auffindbar oder der Schuldner versucht, sich der Zwangsvollstreckung dadurch zu entziehen, dass er sich „unsichtbar“ macht.

Problematisch wird es für das Vollstreckungsgericht vor allem dann, wenn der Schuldner „verschwunden“ ist, was eine Vielzahl von Gründen haben kann und bei natürlichen Personen ebenso vorkommt, wie bei juristischen Personen.

Bei unbekanntem Aufenthalt eines Beteiligten bietet das ZVG zwar die Möglichkeit, einen Zustellungsvertreter zu bestellen. Aber das ist nicht in allen Fällen der richtige Weg. Ist der Beteiligte verstorben oder eine juristische Person existiert nicht mehr, müssen andere Lösungen gefunden werden.

Dann stellen sich den Rechtspfleger*Innen des Vollstreckungsgerichts viele Fragen: Woher bekommt das Vollstreckungsgericht Informationen? Wie kann ein Vertreter bestellt werden und was sind dessen Aufgaben? Wann sind die Nachlass- oder Abwesenheitspflegschaft sinnvolle Alternativen?

In dem Seminar sollen Wege aufgezeigt werden, wie das Vollstreckungsgericht die Verwertung des Grundstücks möglich machen oder dem Gläubiger zielführende Maßnahmen auferlegen kann.

Themenschwerpunkte:

  • Zustellungsvertreter in der Immobiliarvollstreckung
  • Folgen einer fehlenden oder fehlerhaften Bestellung eines Vertreters
  • Prozesspflegschaft oder Abwesenheitspflegschaft?
  • Schuldner ist nicht auffindbar
  • Schuldner ist verstorben
  • Umgang mit herrenlosen Grundstücken nach Eigentumsaufgabe
  • Die aufgelöste oder gelöschte GmbH und andere juristische Personen
  • Fragen der Teilnehmer
  • Erfahrungsaustausch
Zwangsversteigerung in der Corona-Pandemie

Die aktuellen Entwicklungen zur „Corona-Pandemie“ werfen die Frage auf, wie mit den veränderten Lebensbedingungen in der beruflichen Praxis umzugehen ist. Kernthema dieses Fortbildungsangebots ist die Durchführung von Zwangsversteigerungsterminen unter den besonderen Bedingungen der Corona-Pandemie. in der Veranstaltung wird mit den Teilnehmenden ein Konzept dazu entwickeln, wie mit den aktuellen Regelungen in einem Zwangsversteigerungstermin umzugehen ist.

Es soll geklärt werden, ob und wie Zwangsversteigerungstermine möglich sind und welche Vorkehrungen die Gerichte bzw. die/der ZVG-Rechtspfleger*innen treffen können.

In diesem Zusammenhang werden auch die Möglichkeiten zum Einsatz von Videokonferenzsystemen im ZPO-Verfahren erörtert.

Darüber hinaus werden weitere aktuelle Themen zur Immobiliarvollstreckung aufgegriffen und unter sachkundiger Moderation diskutiert.

Den Inhalt des eintägigen Seminars können die Teilnehmer nach Ihren individuellen Wünschen mitbestimmen.

Themenschwerpunkte

  • Die Durchführung von Zwangsversteigerungsterminen unter den besonderen Bedingungen der Corona-Pandemie
  • Der Einsatz von Videokonferenzsystemen im ZPO-Verfahren
  • Aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung zu Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
  • Fragen aus der Praxis
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